GT 10,5 07:30 - 18:00 Uhr5 Tage 584 €, zzgl. 121,96 € Essensgeld
3 Tage 363,21 €, zzgl. 73,23 € Essensgeld (Plätze begrenzt)
2 Tage 238,62 €, zzgl. 48,81 € Essensgeld (Plätze begrenzt)
Uki Brahmsweg (Schlösslesfeld)
VÖ 7 (07:00 – 14:00 Uhr)
3 Jahre bis Schuleintritt (Ü3)
238,70 € Betreuungsgeld, zzgl. 90 € Essensgeld
Kinder unter 3 Jahre (U3)
423,15 € Betreuungsgeld, zzgl. 90 € Essensgeld
GT 9 (07:00 - 16:00 Uhr)
3 Jahre bis Schuleintritt (Ü3)
336,35 € Betreuungsgeld, zzgl. 120 € Essensgeld
Kinder unter 3 Jahre (U3)
553,35 € Betreuungsgeld zzgl. 120 € Essensgeld
Anmeldegebühr bei Platzzusage 150.-€.
Ein Geschwisterrabatt von 10% ist möglich, wenn die Kinder zusammen im Uki betreut werden
Im Essensgeld enthalten:
Uki Schlossstr.: Uki Brahmsweg:
Frühstück Mittagessen mit Obst oder Gemüseteller
Mittagessen mit Obst oder Gemüseteller Nachmittagsvesper ( für GT9)
Nachmittagsvesper Wasser oder Tee
Wasser oder Tee
Nützliche Informationen:
Alleinerziehende oder Geringverdienende haben die Möglichkeit, beim zuständigen Landratsamt einen Antrag auf die Übernahme der Tagesbetreuungskosten zu stellen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Steuerberater über die steuerliche Berücksichtigung der Betreuungskosten – das kann sich finanziell lohnen.
Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich mittlerweile an den Kinderbetreuungskosten. Dies kann entweder in Form von zusätzlich gezahlten Arbeitgeberzuschüssen oder als allgemeine Sachzuwendung von bis zu 50 Euro monatlich erfolgen. Diese freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.