Betreuungskosten
Uki Schlossstaße (Stadtmitte)
GT 10,5 07:30 - 18:00 Uhr
5 Tage 630,72 €, zzgl. 131,72 € Essensgeld
3 Tage 392,27 €, zzgl. 79,09 € Essensgeld (Plätze begrenzt)
2 Tage 257,71 €, zzgl. 52,71 € Essensgeld (Plätze begrenzt)
Uki Brahmsweg (Schlösslesfeld)
VÖ 7 (07:00 – 14:00 Uhr)
3 Jahre bis Schuleintritt (Ü3)
257,80 € Betreuungsgeld, zzgl. 97,20 € Essensgeld
Kinder unter 3 Jahre (U3)
457,00 € Betreuungsgeld, zzgl. 97,20 € Essensgeld
GT 9 (07:00 - 16:00 Uhr)
3 Jahre bis Schuleintritt (Ü3)
363,26 € Betreuungsgeld, zzgl. 129,60 € Essensgeld
Kinder unter 3 Jahre (U3)
597,62 € Betreuungsgeld zzgl. 129,60 € Essensgeld
Anmeldegebühr bei Platzzusage 150.-€. Ein Geschwisterrabatt von 10 % ist möglich, sofern beide Kinder in der Einrichtung Mittagessen bestellen; der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf den Essensbeitrag und nicht auf die Betreuungskosten.
Im Essensgeld enthalten:
Uki Schlossstr.: Uki Brahmsweg:
Frühstück Mittagessen mit Obst oder Gemüseteller
Mittagessen mit Obst oder Gemüseteller Nachmittagsvesper ( für GT9)
Nachmittagsvesper Wasser oder Tee
Wasser oder Tee
Nützliche Informationen:
Alleinerziehende oder Geringverdienende haben die Möglichkeit, beim zuständigen Landratsamt einen Antrag auf die Übernahme der Tagesbetreuungskosten zu stellen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Steuerberater über die steuerliche Berücksichtigung der Betreuungskosten – das kann sich finanziell lohnen.
Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich mittlerweile an den Kinderbetreuungskosten. Dies kann entweder in Form von zusätzlich gezahlten Arbeitgeberzuschüssen oder als allgemeine Sachzuwendung von bis zu 50 Euro monatlich erfolgen. Diese freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.
